Der kostenlose Gehaltsrechner ermittelt aus dem Brutto, wieviel Netto nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrigt bleibt.
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Das Nettogehalt ergibt sich vereinfacht ausgedrückt aus dem Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und den Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Der Gehaltsrechner auf dieser Seite kann sowohl eine Brutto Netto als auch eine Netto Brutto Berechnung durchführen. Außerdem kann mit dem integrierten Firmenwagenrechner der geldwerte Vorteil durch einen Dienstwagen ermittelt werden. In den Ergebnissen lassen sich zudem das Arbeitgeberbrutto und das aus dem Nettolohn resultierende Arbeitslosengeld 1 anzeigen. Die Brutto-Netto-Berechnungen durch den Gehaltsrechner erfolgen ohne Gewähr.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: 58.050 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost: 81.000 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West: 84.600 Euro
Grundfreibetrag: 10.347 Euro
Voller Kinderfreibetrag: 8.388 Euro, gepl. 8.548 Euro
Beitragsatz Krankenversicherung: 14,6%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV: 1,3%
Beitragsatz Pflegeversicherung: 3,05%
Beitragsatz Rentenversicherung: 18,60%
Beitragsatz Arbeitslosenversicherung: 2,4%
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: 59.850 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost: 85.200 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West: 87.600 Euro
Grundfreibetrag: 10.908 Euro
Voller Kinderfreibetrag: 8.952 Euro
Beitragsatz Krankenversicherung: 14,6%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV: 1,6%
Beitragsatz Pflegeversicherung: 3,05%
Beitragsatz Rentenversicherung: 18,6%
Beitragsatz Arbeitslosenversicherung: 2,6%